Tierparkordnung

Tierparkordnung

Bitte befolgen Sie unsere Tierparkordnung

Eintritt

Der Besuch des Tierparks ist nur während der offiziellen Öffnungszeiten erlaubt. Der Park ist nach Ende der Öffnungszeiten zu verlassen. Der Tierpark darf nur mit einer gültigen Jahres- oder Tageskarte betreten werden. Kindern unter 10 Jahren ist der Tierparkbesuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen erlaubt. Eltern beaufsichtigen ihre Kinder, Lehrer ihre Schüler und Leiter ihre Jugendgruppen.

Personen unter Einfluss von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln wird der Zugang zum Park verweigert oder sie werden aus dem Park gewiesen, ohne Rückerstattung von Kosten.

 

Sicherheit

Das Mitführen von Skateboards, Inlineskates, Fahrrädern (Ausnahme Dreiräder, Laufräder und Bollerwagen) ist im Tierpark nicht gestattet. Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen wie Feuerwerkskörpern ist während des Besuchs im Tierpark verboten. Das Übersteigen der Absperrungen und das Greifen in die Tieranlagen ist strengstens untersagt. Es ist ebenfalls strikt verboten, Hände, Finger, Stöcke oder andere Gegenstände durch Gitter oder Hecken zu stecken.

 

Füttern

Geben Sie den Tieren kein mitgebrachtes Futter. Das Futter für unsere Tiere ist ausschließlich über unsere Futterautomaten zu beziehen, und nur an den gekennzeichneten Gehegen erlaubt.

 

Abfall

Helfen Sie mit, den Tierpark sauber zu halten. Benutzen Sie die bereitstehenden Abfallbehälter.

 

Lärm

Versuchen Sie nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere, durch lautes Rufen, Klopfen gegen Scheiben, u. ä., auf sich zu lenken.

Hunde

Bitte führen Sie Ihre Hunde an der kurzen Leine und achten Sie darauf, dass sie die Tiergehege und den Spielplatz nicht betreten. Hundeexkremente sind vom Hundehalter zu entsorgen.

 

Schäden

Der Tierpark Cottbus übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, es sei denn, die Schäden ließen sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch den Tierpark Cottbus oder einem seiner Mitarbeiter zurückführen.

Schadensfälle müssen stets unmittelbar gemeldet werden.

 

Werbung und Verkauf

Werbeaktivitäten oder das Verkaufen oder Anbieten von Diensten oder Waren im Tierpark Cottbus bedürfen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.

 

Benutzung der Spielgeräte

Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen, insbesondere der Spielgeräte sowie anderer Gegenstände auf dem Spielplatz erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Foto, Film und Fernsehen

Es ist erlaubt und sogar erwünscht, im Tierpark Cottbus zu fotografieren und zu filmen, jedoch ausschließlich für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch.

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