Der Tierpark Cottbus – Eigenbetrieb der Stadt Cottbus - ist bemüht, seine Website mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website mit allen dazugehörigen Unterseiten des Tierpark Cottbus www.tierparkcottbus.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 vollständig vereinbar.
Die letzte Überprüfung mit dem vom Land Brandenburg empfohlenen Tool https://siteimprove.com/de-de/barrierefreiheit/ erfolgte am 07.10.2020.
Diese ergab eine 100%-ige Barrierefreiheit der beliebig ausgewählten und geprüften Seiten. Ähnliche Ergebnisse erzielten andere technische Prüfungen (bspw. Firefox-Standardtest).
2. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.10.2020 erstellt.
3. Feedback und Kontaktangaben
Über die E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
5. Durchsetzungsstelle
Bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen für das Land Brandenburg angesiedelt. Gesetzliche Grundlage sind die BbBITV und die Richtlinie (EU) 2016/2102.
Dort werden die Beschwerden unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen genommen und bearbeitet.